Aktualisierung zum 10.01.2022: Im Bootshaus gilt jetzt die Regel „2G Plus“. Jeder, der älter als 16 Jahre ist und das Bootshaus betritt, muss geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Nur Schülerinnen und Schüler sowie „Geboosterte“ sind von der Testpflicht ausgenommen.